Pflege-Bahr

Mit der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung ist eine Grundversorgung, im Falle der Pflegebedürftigkeit, gegeben. Diese Grundversorgung können Sie mit einer staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung der Pflege-Bahr ergänzen. So erhalten Sie die Mindestabsicherung der Pflege. Die Leistungen der Pflege-Bahr setzen bereits ab Pflegegrad 1, auch bei Demenzerkrankungen ein. Noch ein Vorteil ist, Sie können die Versicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen. Insbesondere für Berufseinsteiger und junge Menschen bestehen günstige monatliche Tarife. Der Staat fördert Pflege-Bahr jährlich mit bis zu 60 Euro.

  • Sie erhalten ein Pflegemonatsgeld abhängig vom Pflegegrad – mindestens 600 Euro in Pflegegrad 5.
  • Das Pflegemonatsgeld ist frei verfügbar, das heißt: Die Auszahlung der Leistungen ist nicht an die Art der Pflege gebunden.
  • Monatsgeld und Beitrag sind für jedes Eintrittsalter so festgelegt, dass Sie immer die volle staatliche Förderung erhalten.
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